Unsere Leistungen

Ein Schadengutachten im Rahmen eines KFZ Haftpflichtschadens ist notwendig, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Gemäß § 249 BGB ist der Verursacher verpflichtet für alle Unfallschäden aufzukommen. Das betrifft nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die zahlreichen Folgekosten wie Kosten für Schadengutachten, Kosten für Ersatzfahrzeug, Wertminderung, Abschlepp- und Bergungskosten, Entsorgungskosten, Arztkosten, Schmerzensgeld, Anwaltskosten etc. Laut Gesetz tritt die KFZ Haftpflichtversicherung an die Stelle des Verursachers und übernimmt alle Kosten, die in Verbindung mit dem Schaden entstanden sind. Wir als Sachverständige erstellen Ihnen ein Gutachten nach Haftpflichtschaden-Gesichtspunkten, mit dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen können. Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, eine eventuelle Wertminderung, den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeugs sowie die Wiederbeschaffungsdauer und den Nutzungsausfall. Ab einer Schadenhöhe von 715,- Euro übernimmt die Versicherung vom Unfallverursacher die Kosten für das Gutachten. In unseren Gutachten wird der Schadensumfang beschrieben und mit Fotos dokumentiert, so dass Sie später den Schaden gerichtssicher nachweisen können (Beweissicherung).

Eine Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung im Rahmen eines KFZ Schadens durch Eigenverschulden oder durch höhere Gewalt wie er z.B. durch Hagel, Blitzschlag, Sturm, Brand, Schmor, Diebstahl oder Wildunfälle entstehen kann. Während im KFZ Haftpflichtfall rechtliche Ansprüche geregelt werden, treten bei einem Kaskoschaden vertragliche Bedingungen in Kraft. Kaskoschäden sind immer mit der Versicherung abzustimmen, da die Versicherung in der Regel einen eigenen Unfallgutachter beauftragt. Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Schäden, die durch Unfall- oder Fahrerflucht entstanden sind, werden nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Schadenersatzrecht geregelt. Demnach gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften – ganz gleich, ob es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handelt. Die Schadenersatzpflicht gilt lebenslang und in unbegrenzter Höhe. Wird Ihnen zum Beispiel durch eine dritte Person unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt, so tritt kraft Gesetzes die Privat-Haftpflichtversicherung des Schädigers ein und hat alle Schadenskosten, wie z.B. die Instandsetzungskosten, eine Wertminderung, die Leihwagen- oder Nutzungsentschädigungskosten, die Rechtsanwaltsgebühren, das Sachverständigenhonorar oder auch Kosten für Schäden an mitgeführten Gegenständen zu tragen.

Die Erstellung eines Restwertgutachtens kann sinnvoll sein, wenn ein eigenverschuldeter Unfall ohne Deckung durch eine Kaskoversicherung vorliegt, um hierdurch ein möglichst hohen Restwert des verunfallten Fahrzeuges zu erzielen, um den eigenen Verlust zu minimieren.

Sie möchten Ihren Gebrauchten verkaufen, kennen aber nicht die aktuellen Marktpreise? Wir wollen, dass Sie den bestmöglichen Preis erzielen und ermitteln für Sie den aktuellen Fahrzeugwert. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihr Firmenfahrzeug aus dem Unternehmen herauskaufen, ein Leasingfahrzeug nach Beendigung des Vertrages übernehmen möchten oder aber aufgrund von Erbschafts- bzw. Scheidungsangelegenheiten einen realistischen und unabhängigen Wert ermittelt haben möchten.

Sie haben einen schönen Gebrauchtwagen gefunden -aber Sie trauen sich nicht zu, als Laie seine wirkliche Qualität zu beurteilen? Dann lassen Sie das Auto doch vom ADAC Fachmann durchleuchten. Zur Gebrauchtwagenuntersuchung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht, den Sie beispielsweise verwenden können als Kaufentscheidung für Ihr ‚neues’ Gebrauchtfahrzeug, Verkaufsunterstützung (Nachweis über den Zustand), Grundlage zur Erteilung eines Auftrages für die gezielte Werkstattreparatur, allgemeiner Gebrauchtwagencheck, Vorsorgeuntersuchung. Unser Prüfdienst vom ADAC steht Ihnen jeden Donnerstag mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie gern. Nutzen Sie Ihre ADAC-Mitgliedschaft und lassen Sie Ihr Fahrzeug zu vergünstigten Konditionen überprüfen.

Soforthilfe

Rufen Sie uns an und unsere KFZ Gutachter kommen in Kassel und Umgebung persönlich vorbei und erstellen Ihnen ein Gutachten für Ihr Fahrzeug.

Gerne beraten unsere Kollegen Sie vorab telefonisch, welches Vorgehen in Ihrem speziellen Fall das Beste ist.

0561-700 44-0

Partner

Erste Hilfe im Schadensfall:

Jeder hat das Recht auf einen Sachverständigen, Rechtsanwalt und auf eine Werkstatt seiner Wahl. Sämtliche Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, setzen Sie sich mit Ihrer Kaskoversicherung in Verbindung. Sie spricht den weiteren Ablauf mit Ihnen ab. Generell wird zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unterschieden. Sollten Sie keine Kaskoversicherung haben, bieten wir Ihnen eine Restwertermittlung an, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Das Gutachter-Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe. Im Haftpflicht Schadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten.

Bei allen Fragen rund um die Schadenabwicklung können Sie uns gerne anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Das Team